Offen und Transparent
Alle Antworten auf die Fragen beim Online-Bürgerdialog
Ja, alle Nachbarkommunen und alle Fachbehörden, darunter auch das Wasserwirtschaftsamt, mussten informiert werden. Das Wasserwirtschaftsamt legt fest, welche Rückhaltemaßnahmen geschaffen werden müssen, damit eine Überflutung von anderen Flächen oder Ortschaften verhindert wird.
Die geschätzten Erschließungskosten belaufen sich auf ca. 10 – 11 Millionen Euro, die vollständig vom Entwickler, Fa. Bindrum, getragen werden.
Es gibt eine konkrete Anfrage von einem Logistikunternehmen. Auf einer Fläche von 26 ha können mindestens 400 Arbeitsplätze geschaffen werden. Genaue Zahlen wird es erst geben können, wenn es zu einer Gewerbeentwicklung kommt.
In allen Ortsteilen gibt es Leerstände und aufgrund unserer älter werdenden Bevölkerung ist mit weiteren Leerständen zu rechnen. Die Häuser sind in unterschiedlichen Zuständen, was auch eine Chance für Familien mit kleinerem Geldbeutel bedeutet.
Hier gibt es einen städtebaulichen Vertrag in dem ganz klar geregelt ist, dass für diesen Fall Bürgschaften hinterlegt werden müssen.
Das INA-Gelände gehört einem privaten Eigentümer. Dieser hat in Aussicht gestellt, dass er bei Schaffung von weiteren Arbeitsplätzen dort Wohnraum errichten kann.
Das Gewerbegebiet liegt direkt an der A9 und erhält eine verbesserte Zufahrt. Durch die direkte Anbindung an die A9 werden alle Anstrengungen unternommen, den Verkehr direkt ins Gewerbegebiet zu leiten.
Aus Datenschutzgründen ist dies nicht möglich.
Das Vertrauensverhältnis war nur gegenüber der Bürgerinitiative gestört. Die Mehrheit des Gemeinderates hat die Bürgermeisterin aufgefordert, weiterhin Kontakt zur Firma Bindrum aufrecht zu erhalten, um die Gewerbeentwicklung mit ihren großen Chancen für die Gemeinde doch noch gemeinsam umsetzen zu können.
Die Firma Bindrum verkauft die Gewerbeflächen zu einem Preis, der auch die Kosten für die Erschließung beinhaltet.
Ja, die Rückhaltebecken sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes entsprechend geplant.
Die Gemeinde Berg und die ganze Region haben eine hervorragende Verkehrsanbindung, deshalb sind die Gewerbeflächen für Logistikunternehmen sehr interessant. Der Landkreis Hof mit seiner Logistikagentur bewirbt sich um die Ansiedlung weiterer solcher Unternehmen.
Das Gewerbegebiet liegt direkt an der A9 und erhält eine verbesserte Zufahrt. Durch die direkte Anbindung an die A9 werden alle Anstrengungen unternommen, den Verkehr direkt ins Gewerbegebiet zu leiten.
Die Frage muss einer rechtlichen Prüfung standhalten und wurde mit dem Landratsamt Hof abgesprochen. Wenn Sie für das Gewerbegebiet sind, stimmen Sie bitte mit Ja.
Ein Unternehmen, das 400 Arbeitsplätze anbietet, muss attraktive Löhne bezahlen, um ausreichend Mitarbeiter zu finden.
Die einzige Zufahrt zum Gewerbegebiet erfolgt über die Sieggrubenstraße.
Die üblichen Folgekosten wird es nach rund 20 Jahren für Unterhaltungsmaßnahmen an den Straßen, Wasser- und Kanalleitungen geben.
Nein, der Erdwall soll als Lärmschutzwall an der Autobahn gebaut werden. Diese Idee wurde bei der gemeinsamen Sitzung in Rothleiten erarbeitet, um die Anwohner in der Südstraße vor der Lärmquelle Autobahn zu schützen.
Wenn die Mehrheit beim Bürgerentscheid mit Ja abstimmt, werden alle Kosten durch den Entwickler getragen.
Die Mehrheit des Gemeinderates hat ein enges Vertrauensverhältnis zur Firma Bindrum, das im Rathaus bereits interessierte Unternehmen vorgestellt hat. Sowohl die Firma Bindrum als auch die Gemeinde Berg unternehmen alle Anstrengungen, damit sich auf den wertvollen Gewerbeflächen gewinnbringende Unternehmen ansiedeln.
Die Arbeitsplätze können keinesfalls komplett mit Berger Bürgern besetzt werden. Deshalb wird die Gemeinde alle Anstrengungen unternehmen, Einpendler als künftige Einwohner zu gewinnen.
Der LKW-Verkehr wird ohnehin zunehmen, da sich weitere Logistikunternehmen in der Region ansiedeln werden. Geschieht das auf den Gewerbeflächen in Berg, werden alle Anstrengungen unternommen, den Verkehr direkt ins Gewerbegebiet zu leiten.
Die ganze Gemeinde kann durch das Gewerbegebiet belebt werden, dadurch wird es auch wieder mehr Gastronomie im Berger Winkel geben.
Die 26 ha können an verschiedene Gewerbebetriebe verkauft werden. Die Fläche steht nicht nur einem Unternehmen zur Verfügung.
Uns allen ist sehr daran gelegen, eine gute Lösung für die gesamte Gemeinde zu finden. Unterschiedliche Interessen sollen berücksichtigt werden, Fragen und Kritiken werden ernst genommen. Dafür ist es aber wichtig, in einen sachlichen Dialog zu kommen.
Mehr Gewerbe ist die Chance auf Mehreinnahmen. Damit gibt es mehr Spielraum für die Aufgaben der Gemeinde. Die Aufgabenlast der Gemeinde nimmt unabhängig davon zu – mit neuem Gewerbegebiet oder ohne.
Dieses Gerücht ist falsch! In Deutschland gibt es sehr strenge Vorgaben und Kontrollen für alle Bauwerke. Kein Unternehmen darf schadstoffbelastetes Material in einen Lärmschutzwall einbauen.
Dazu können keine Werte geliefert werden, weil auch noch nicht bekannt ist, wie hoch der Verkehrsanstieg sein wird.
Im Bebauungsplan wird festgelegt, dass die Unternehmen ausreichend Stellplätze für ihren kompletten LKW-Verkehr auf ihrem eigenen Grundstück schaffen müssen.
In Rothleiten sind beim Gespräch Kompromisslösungen erarbeitet worden, die von verschiedenen Teilnehmern als sehr positiv beurteilt wurden. Die Bürgerinitiative hat sich im Nachgang nicht an Vereinbarungen gehalten, weshalb Herr Bindrum erklären musste, dass sein Vertrauensverhältnis zur Bürgerinitiative nachhaltig gestört wurde.
Der Lärmschutzwall muss von der Baubehörde, dem Landratsamt Hof, genehmigt werden. Der Bauantrag wird dort aktuell bearbeitet. Falls er genehmigt wird, werden diese Flächen noch hinzukommen und bieten Raum für Flora und Fauna.
Moderne Gewerbebetriebe bauen ihre Gebäude so, dass sie ohne weiteres auch von anderen Unternehmen genutzt werden können. Somit ist die Mehrfachverwendungsmöglichkeit gegeben.
Es gibt ein Schallgutachten, dies ist jedoch Bestandteil des Bauantrags und derzeit noch nicht öffentlich einsehbar.
Wir haben ein ehrliches Pro und Contra zum Gewerbegebiet veröffentlicht.
Mit der Firma Bindrum ist vereinbart, dass sie auch die bisher nicht abgeschlossene Erschließung des „alten“ Gewerbegebietes auf eigene Kosten übernimmt.
Nein, die Erschließungskosten trägt ausschließlich die Firma Bindrum.
Wenn die Mehrheit beim Bürgerentscheid für eine Gewerbeentwicklung ist („Ja“ ankreuzt), muss sich der Gemeinderat an die Größenordnung von 26 ha halten.
Das Thema muss mit dem Staatlichen Bauamt Bayreuth besprochen werden. In deren Zuständigkeit liegt der Straßenabschnitt, da es sich um eine Staatsstraße handelt.
Die Wählerinnen und Wähler stimmen darüber ab, ob in Berg weitere 26 ha Gewerbeflächen entwickelt werden sollen.
Für Umleitungen auf der A9 sind übergeordnete Behörden zuständig. Diese müssen dann auch für Schäden an Gemeindestraßen aufkommen – das wurde bisher auch schon so geregelt.
Mit dem Baubeginn ist Anfang 2026 zu rechnen, mit dem Bezug im Jahr 2027.
Auf 26 ha Gewerbefläche werden sich sogenannte Großabnehmer ansiedeln. Mitarbeiter in einem Unternehmen verbrauchen während ihrer Arbeitszeit Wasser. Durch die Gewinnung von zusätzlichen Einwohnern kann ebenfalls wieder mehr Trinkwasser verkauft werden. Dadurch sollen die Verbräuche und Gebühren stabilisiert werden.
Am 23.02. sind im Meister Bär Hotel in Rudolphstein und im Luthersaal in Berg Wahllokale eingerichtet. Dort kann jeder seine Stimme für die Bundestagswahl und für den Bürgerentscheid abgeben.
Am 10.04.2024 hat die Bürgerversammlung in Gottsmannsgrün stattgefunden und am 23.04.2024 in Bruck.
Alle Fragen konnten im Online-Bürgerdialog aus Zeitgründen nicht beantwortet werden, weshalb diese hier auf der Webseite im Nachgang vollumfänglich beantwortet und veröffentlicht werden.
Ja.
Der Lärmschutzwall an der Autobahn ist ein eigener Bauantrag und muss vom Landratsamt Hof genehmigt werden.
Dies stellt der Gesetzgeber sicher, da die allgemeine Gewährleistungsfrist immer gilt. Außerdem gibt es dazu Verträge zwischen der Gemeinde Berg und der Firma Bindrum.
Für den Klimaschutz gibt es Ausgleichsmaßnahmen wie z. B. die Anpflanzung von Bäumen und Hecken, die Schaffung von Blühwiesen und Biotopen.
Das Landratsamt fordert verschiedene Lärmgutachten, in denen sämtliche Situationen betrachtet werden. Ihre Befürchtung wäre bei einer Lärmschutzwand richtig, bei einem Wall ist die Reflektion aufgrund seiner Geometrie nicht gegeben.
Dazu gibt es ein Gutachten, das nach Terminvereinbarung im Rathaus eingesehen werden kann.
Die genauen Ausgleichsflächen werden im weiteren Verfahren festgelegt, es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Ja, das ist ein Problem, für das es leider keine endgültige Lösung gibt. Wir müssen verbesserte Bedingungen für die LKW-Fahrer schaffen – Frau Kniebaum wird zum Beispiel auf ihrem Gelände öffentliche Toiletten und Duschen schaffen.
Das bekannte Naherholungsgebiet ist weiterhin fußläufig erreichbar.
Herr Bindrum übernimmt zusammen mit seiner Firma die gesamte Projektentwicklung und arbeitet eng mit der Gemeinde zusammen.
Der Film ist bereits online auf www.zukunftgemeinde-berg.de einzusehen.
Einen Namen kann man frühestens nennen, wenn der Bürgerentscheid positiv entschieden ist.