Sitzung des Gemeinderates
am 19. März 2025
Informationen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Lerchenbühl II
Der Gemeinderat hat in einer Sondersitzung am 19. März 2025 beschlossen, laut Bürgerentscheid vom 23. Februar die Gewerbeentwicklung in Berg weiter voranzutreiben. Dafür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes nötig, über die der Gemeinderat entscheiden muss.
Bei der Sondersitzung hat Tobias Semmler vom Ingenieurbüro IVS in Kronach die Umrisse des neuen Bebauungsplanes erklärt. Dabei handelt es sich jetzt um den Aufstellungsbeschluss für ein Gewerbegebiet. Die inhaltliche Arbeit beginnt erst jetzt. Die Öffentlichkeit, die Bürger, die Nachbarkommunen und die Behörden werden bei der Arbeit an dem Bebauungsplan beteiligt.
Dem Gemeinderat und Bürgermeisterin Patricia Rubner sind folgende Punkte besonders wichtig, die vor der Beschlussfassung ausführlich diskutiert wurden:
- Maximal 26 Hektar Gewerbefläche -> vor dem Bürgerentscheid hat der Bebauungsplan rund 43 Hektar umfasst. Der neue Bebauungsplan, der am 19. März beschlossen wurde, umfasst eine reine Gewerbefläche von 22 Hektar. Somit ist eine deutliche Verkleinerung erreicht.
- Schutz der Anwohner in der Südstraße durch Aufschüttung einer Fläche. Die Fläche dient dem Lärmschutz und verhindert, dass von der Südstraße aus die Gewerbegebäude sichtbar sind.
- Möglichst viele landwirtschaftliche Flächen erhalten.
- Eine möglichst „schlanke“ Erschließung, damit die Gemeinde so wenig Straßen und technische Einrichtungen wie möglich übertragen bekommt und auch in Zukunft erhalten muss.
- Flächen nicht nur für eine Großansiedlung, sondern auch für weitere kleine bzw. lokale Betriebe.
- Entwicklungsmöglichkeiten für künftige Generationen: Es stehen weitere Flächen zur Verfügung, auf denen unsere Kinder und Enkel Gewerbe ansiedeln und Zukunftsentscheidungen für die Gemeinde treffen können.